Haustierbetreuung - Wohin mit meinem Haustier?
Haustiere vermissen ihre menschlichen Mitbewohner bei deren Abwesenheit. Damit Ihre Tiere bei Ihrer Abwesenheit (z.B. bei einem wichtigen Termin, Geschäftsreisen oder auch im Urlaub) weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können ist es erforderlich, eine zuverlässige und fürsorgliche Betreuung Ihrer Haustiere sicherzustellen. Denn ein Ortswechsel kann für Ihre Tiere eventuell zusätzlichen Stress bedeuten und sogar zu einer Änderung von deren Verhalten führen.
Ob Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder anderen Gründen können Sie sich nicht selbst um Ihre Haustiere kümmern und weder Familie, Freunde oder Bekannte haben Zeit, um Ihre Haustiere zu versorgen? Kein Problem - ich betreue Ihre Haustiere
ausschließlich bei Ihnen zu Hause während Ihrer Abwesenheit. Ob Katzen, Kanninchen, Degus, Meerschweinchen, Enten, Hühner, Fische oder andere Haustiere, ich kümmere mich gern um Ihre Lieblinge.
Bitte beachten Sie:
Ich nehme keine Haustiere zur Betreuung bzw. in Pension bei mir zu Hause auf. Wenden Sie sich dazu bitte an eine Tier-/ Hundepension. Mobile Haustierbetreuung
Um Ihren Haustieren den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, biete ich Ihnen mit der mobilen Haustierbetreuung einen umfassenden Service an:
- Betreuung von bis zu 4 Haustieren nach Bedarf, z.B. 1 - 2 x täglich
- Füttern nach Ihren Vorgaben, inkl. Wassergabe
- ggf. Medikamentengabe nach Absprache
- Reinigung von z.B. Katzentoilette, Käfig oder Stall (im Bedarfsfall)
Mobile Haustierbetreuung - Zusatzleistungen
Neben der reinen Betreuung Ihrer Haustiere ist es auch möglich, in Absprache weitere Aufgaben während Ihrer längeren Abwesenheit zu übernehmen. Z.B.:
- Gassi-Gehen (bei Hunden) am Wohnort
- Spiel- und Streicheleinheiten
- Fellpflege
- Betreuung von mehr als 4 Haustieren
- Briefkasten leeren
- Pflanzen gießen
- Haus/ Wohnung lüften
- Mülltonnen herausstellen
Tipp: Haustierbetreuung von der Steuer absetzen
Die Haustierbetreuung kann als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden, wenn dies innerhalb des Haushalts erfolgt. Hierfür gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent. Das bedeutet: 20 Prozent der Kosten können - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - geltend gemacht werden. Anerkannt dabei werden:
- Füttern nach Ihren Vorgaben, inkl. Wassergabe
- Fellpflege
- Spiel- und Streicheleinheiten
- Gassi-Gehen (bei Hunden) am Wohnort
- Anfahrtskosten